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KommSt: Geschäftsführer
• Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes lassen frei verfügte Schwankungen der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers entsprechend der Ertragslage der Gesellschaft noch keinen Rückschluss auf eine auf Unternehmerwagnis deutende tatsächliche Erfolgsabhängigkeit der Entlohnung des Geschäftsführers - in seiner Stellung als Geschäftsführer - zu. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)
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