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ASoK 3, März 2012, Seite 82

„Selbständig gesund“ – das neue Programm der SVA-Gesundheitsversicherung

Einige Klarstellungen zum Beitrag von Stefan Schuster in ASoK 1/2012

Thomas Neumann

Mit wurde das neue Programm der SVA-Gesundheitsversicherung „Selbständig gesund“ gestartet. Gesundheitsbewusstes Verhalten (Erhalt der Gesundheit oder Gesundwerden) soll dadurch belohnt werden, dass der Selbstbehalt der gewerblichen Krankenversicherung für alle ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen halbiert wird.

1. Die gesetzlichen Grundlagen

Das GSVG erlaubt der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), den Selbstbehalt (Kostenanteil) für Sachleistungen in der Krankenversicherung in einer Bandbreite zwischen 0 und 30 % zu regeln. Bis Ende 2011 betrug der Kostenanteil generell 20 %.

Die Höhe des Kostenanteils kann durch die Satzung unter Bedachtnahme der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers, der Art und Frequenz der Leistungserbringung, gesundheitspolitischer Zielvorgaben und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten festgelegt werden. Entsprechend dieser Satzungsermächtigung hat die SVA im Dezember 2011 das neue Programm „Selbständig gesund“ in der Generalversammlung beschlossen, wodurch Versicherte bei Zielerreichung eine Kostenanteilsreduzierung um die Hälfte, also auf 10 %, erreichen können.

2. Der Programmablauf

Zunächst soll der ak...

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