Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 176

Kirchenbeiträge


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)
Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften werden bis höchstens 75 € jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Auch Beiträge für den von Ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 4 EStG) und für die Kinder im Sinne des § 106 EStG können geltend gemacht werden.
79


Daten werden geladen...