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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 167

Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds

Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (Kennzahl 409)
Substanzgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen ausländischen Investmentfonds gelten als Einkünfte aus Spekulationsgeschäft. Davon sind Substanzgewinne betroffen, die bei in Österreich zugelassenen ausländischen Fonds entstanden sind und durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden. 20% der Substanzgewinne unterliegen im Rahmen der Veranlagung einer Besteuerung mit einem festen Steuersatz von 25%. Die Besteuerung erfolgt isoliert von den übrigen Einkünften. Durch die Eintragung bei Kennzahl 409 wird dieser Betrag mit der Steuer von 25% belegt.


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Von bis zugeflossene oder als zugeflossen geltende Substanzgewinne aus in Österreich nicht zugelassenen ausländischen Investmentfonds, deren Erträge aber durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden (so genannte „graue Fonds") unterliegen ebenfalls dem festen Steuersatz von 25% (zu Zuflüssen bis 31. März 2003 siehe oben unter Anm. 58). Eine K...

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