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Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds
Substanzgewinne aus
ausländischen Investmentfonds (Kennzahl
409)
Substanzgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen ausländischen
Investmentfonds gelten als Einkünfte aus Spekulationsgeschäft. Davon sind
Substanzgewinne betroffen, die bei in Österreich zugelassenen ausländischen Fonds
entstanden sind und durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden. 20% der
Substanzgewinne unterliegen im Rahmen der Veranlagung einer Besteuerung mit einem festen
Steuersatz von 25%. Die Besteuerung erfolgt isoliert von den übrigen Einkünften. Durch
die Eintragung bei Kennzahl 409 wird dieser Betrag mit der Steuer von 25% belegt.
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Von bis
zugeflossene oder als zugeflossen geltende Substanzgewinne aus
in Österreich nicht zugelassenen ausländischen Investmentfonds, deren Erträge aber
durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden (so genannte „graue
Fonds") unterliegen ebenfalls dem festen Steuersatz von 25% (zu Zuflüssen bis 31.
März 2003 siehe oben unter Anm. 58). Eine K... |