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Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben
Auf Seite 3
der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den
betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit und
Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen
•
Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 132)
•
Kennzahl 744 Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 4a; siehe dazu auf Seite S
132)
• Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 112
f. und S 132)
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S. S 149• Kennzahl 761 Bildungsfreibetrag nach §
4 Abs. 4 Z 10 EStG (siehe dazu auf Seite S 113 und S 132) |
• Kennzahl 745 Vorzeitige Abschreibung (§ 10a Abs. 3 und oder § 10c;
siehe dazu auf Seite S 114)
• Kennzahl 403
Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 131)
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Bei Geltendmachung der
Eigenkapitalzuwachsverzinsung (§ 11) sind die
betrieblichen Einkünften um die Betriebsausgabe
„Eigenkapitalzuwachsverzinsung" zu kürzen. Der Betrag der
Eigenkapitalzuwachsverzinsung ist gemäß § 37 Abs. 8 - losgelöst vom übrigen
Einkommen - als „Sondergewinn" mit |