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Welche Einkünfte sind anzugeben?
S. S 139Seite 2 der
Einkommensteuererklärung
Welche Einkünfte sind
anzugeben?
Steuerpflichtige Einkünfte sind:
a) bei Land-
und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb der
Gewinn (siehe Abschnitt „Wie der Gewinn
ermittelt wird", Seite S 103 ff.);
b) bei Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und bei sonstigen
Einkünften der Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten. Die Bestimmungen über die Betriebseinnahmen und
Betriebsausgaben (einschließlich der Bestimmungen über die Möglichkeit der
Nettoverrechnung der Umsatzsteuer sowie der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
geringwertigen Wirtschaftsgütern) gelten sinngemäß für die Einnahmen und Werbungskosten.
Bei der Berechnung des Überschusses sind nur die Einnahmen anzusetzen, die im Jahre 2003
tatsächlich zugeflossen sind. Ein Betrag ist dann
zugeflossen, wenn Sie über diesen Betrag verfügen konnten. Regelmäßig wiederkehrende
Einnahmen und Ausgaben werden bei dem Jahr verrechnet, zu dem sie ...