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Einfuhrumsatzsteuer neu
Einfuhrumsatzsteuer
neu (Kennzahl 083)
Unter der Kennzahl 083 ist die
Vorsteuer betreffend diejenige Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) einzutragen, für die von der
seit Oktober 2003 geltenden Neuregelung Gebrauch gemacht wurde und für die die
Verbuchung der EUSt-Schuld nicht auf das Zollamtskonto, sondern auf das Finanzamtskonto
des Unternehmers, für den die Waren eingeführt wurden, erfolgte. Dies gilt nicht, sofern
ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug besteht. Siehe dazu auch die Information des BMF
(SWK-Heft 29/2003, Seite S 713).
Durch diese Verrechnung ergibt sich bei
voller Vorsteuerabzugsberechtigung keine tatsächliche Belastung an Einfuhrumsatzsteuer.
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• | Beispiel | ||
Oktober 03 | 20.000 € | ||
100.000 Umsatz * 20% ergibt | - 5.000 € | Umsatzsteuer | |
Vorsteuer Einfuhrumsatzsteuer neu | |||
Zahllast | 15.000 € |
Wird von dieser Option kein Gebrauch gemacht, dann ist in der Kennzahl 061 wie bisher die als Vorsteuer abzugsfähige und an die Zollbehörde entrichtete Einfuhrumsatzsteuer einzutragen.
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