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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 223
Die Umsatzsteuererklärung für 2003
Die Umsatzsteuererklärung für 2003
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Die Umsatzsteuererklärung
2003 ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen
bereits geltendes Recht ist, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur
Vermeidung von unzumutbaren Härten wird aber vorerst von einer generellen
Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für diejenigen Steuerpflichtigen
auszugehen sein, die auf Grund der 100.000-€ -Umsatzgrenze (§ 21 UStG in
Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur
elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei
gilt diese „Vermutung der Unzumutbarkeit" jedoch nur für jene
Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, das heißt also nicht
steuerlich vertretene Abgabepflichtige. Daher haben Steuerpflichtige, die nicht
steuerlich vertreten sind und deren Umsatz unter 100.000 € liegt, 2003 die
Wahl zwischen der elektronischen Übermittlung und dem Ausfüllen des
Formulars. Bei der elektronisch... |