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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 212
Branchenkennzahl
Seite 1 der Körperschaftsteuererklärung
Branchenkennzahl
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Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer
dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere
Erläuterungen finden Sie im Punkt 43 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a.
In Bezug auf Mischbetriebe gilt Folgendes: Ein
Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20% der betrieblichen Umsätze nicht der
angeführten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die
Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzugeben und das Vorliegen eines
Mischbetriebes zu indizieren. Weiters ist die Firmenbuchnummer anzugeben und anzukreuzen, ob es sich um eine Groß-GmbH oder um eine Klein-GmbH handelt. |