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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 196

Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z. B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter)


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Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z. B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter) (Kennzahl 9130)
Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben hier Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§§ 7, 8) einschließlich vorzeitiger und beschleunigter Abschreibungen sowie sofort abgesetzte geringwertige Anlagegüter (§ 13) einzutragen. Geringwertige Anlagegüter sind solche, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall 400 € nicht übersteigen. Sie können entweder über die AfA abgesetzt oder sofort abgeschrieben werden (Wahlrecht).
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