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Newsline
1. Topthemen
Steuerreform 2015/2016
Einführung eines zentralen Kontenregisters
Am wurden alle Gesetze zur Umsetzung der Steuerreform, somit auch das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz und das Kapitalabfluss-Meldegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen werden grundsätzlich mit in Kraft treten.
Das zentrale Kontenregister wird alle österreichischen Konten (inklusive Sparbücher und Wertpapierdepots) bei Kreditinstituten iSd § 1 Abs 1 BWG umfassen, somit Unternehmens- und Privatkonten. Die Institute haben dem Kontenregister laufend die erforderlichen Daten zu übermitteln, wobei die Details noch in einer Durchführungsverordnung des BMF geregelt werden. Diesbezüglich gibt es schon eine im BMF mit der Kreditwirtschaft etablierte Arbeitsstruktur, in der durch Experten der Kreditwirtschaft Umsetzungsfragen zusammen mit dem BMF einer Lösung zugeführt werden sollen. Das Kontenregister soll Mitte 2016 fertig aufgesetzt sein. Die Übermittlungspflicht beginnt rückwirkend per . Das Bankgeheimnis soll künftig für Zwecke des automatischen Informationsaustausches und für Abgabenverfahren durchbrochen werden (für Finanzstrafverfahren und gerichtliche Strafverfahren war es das bis dato schon).
Folgend...