Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 194
Branchenkennzahl
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Branchenkennzahl Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere Erläuterungen finden Sie im Punkt 43 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a. In Bezug auf Mischbetriebe gilt Folgendes: Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20% der betrieblichen Umsätze nicht der angeführten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzugeben und das Vorliegen eines Mischbetriebes zu indizieren. | B3 |