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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 193

Beilage zur Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte E 1a für 2003


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Beilage zur Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte E 1a für 2003
Die Beilage E 1a zur Einkommensteuererklärung ist von Einzelunternehmern für die Gewinnermittlung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), selbständiger Arbeit (§ 22) oder Gewerbebetrieb (§ 23) zwecks einer automatischen Risikoanalyse (Prüfungsauswahl) auszufüllen. Gerade bei der erstmaligen Einreichung einer elektronischen Steuererklärung kann es (sowohl auf Seiten des Steuerpflichtigen als auch auf Seiten des Systems) zu Fehlern kommen, denn auch die Einführung der elektronischen Voranmeldung ist nicht reibungsfrei verlaufen. Der Finanzausschuss hat daher festgestellt, dass Fehler beim Ausfüllen der Felder für die Risikoanalyse (Beilage zur Steuererklärung) nicht streng sanktioniert werden dürfen. Im Folgenden werden nur die Eintragungen behandelt, die von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern vorzunehmen sind.
Die Beilage E 1a ist nicht zu verwenden:
• Bei Inanspruchnahme einer land- und forstwirtschaftlichen (Teil- und/oder Voll-) Pauschalierung als Einzelunternehmer. In derartigen Fällen ist die Beilage E 1c zu verwenden. Steuerpflichtige, die als Beteiligte land- und forstwirtschaftliche Ein...








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