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Beteiligung: Betriebsvermögen
• Eine wirtschaftliche Unterordnung der Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung eines Einzelunternehmers gehalten wird, ist nicht Voraussetzung dafür, um diese Beteiligung als zum notwendigen Betriebsvermögen zählend anzusehen. Entscheidend ist lediglich, dass die Beteiligung den Betriebszweck des Beteiligten fördert. - (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
(, 0009)