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SWK 10, 1. April 2004, Seite R 19

Hausdurchsuchungen

Für Hausdurchsuchungen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem zufolge staatliche Eingriffe im Verhältnis zum gemäß Art. 9 StGG geschützten Hausrecht angemessen sein müssen. - (§ 93 Abs. 6 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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