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Bewirtungsspesen eines Rechtsanwaltes
Nachweispflicht bei Freiberuflern "gelockert"
§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 bestimmt, dass Repräsentationsaufwendungen und Repräsentationsausgaben, worunter auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung fallen, nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden dürfen. Weist der Steuerpflichtige jedoch nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht für die Abzugsfähigkeit der Ausgaben nicht aus. Die Nachweispflicht steht in einem Spannungsverhältnis zu § 9 RAO, welcher die Verschwiegenheitsverpflichtung des Rechtsanwaltes regelt. Dieses Spannungsverhältnis soll im vorliegenden Beitrag vorgestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
I. Gemeinschaftsrechtliche Regelung
Auf die gemeinschaftsrechtliche Problematik soll im vorliegenden Artikel nicht näher eingegangen werden. Auf die Literatur wird folgendermaßen verwiesen: Durch Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL wurden die Mitgliedsstaaten berechtigt, die bei In-Kraft-Treten der Richtlinie bereits innerstaatlich bestehenden Vorsteuerausschlüsse beizubehalten. Für nachträgliche Erweiterungen der Vor...