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Solidarabgabe und begünstigte Besteuerung der Höchstpensionen kein Thema?
Vorschlag zur wirksamen Budgetentlastung
Die große Reform der Einkommen-/Körperschaftsteuer zeigt drei wesentliche Entlastungspunkte:
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1. | Die Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifänderungen einschließlich Erhöhung der
Kinderzuschläge, Anhebung der Zuverdienstgrenze und Verbesserung des
Pendlerpauschales: | ||
Kostenpunkt rund | € | 1.350.000.000,- | |
2. | Die Senkung der Körperschaftsteuer und die Einführung der Gruppenbesteuerung
für Konzerne: | ||
Kostenpunkt rund | € | 1.075.000.000,- | |
3. | Die Möglichkeit für Gewerbebetriebe und Buch führende Land- und Forstwirte,
€ 100.000,- zum halben Steuersatz im Unternehmen sieben Jahre zu thesaurieren: | ||
Kostenpunkt rund | € | 125.000.000,- | |
Summe | € | 2.550.000.000,- |
Wie jede Reform wird auch diese je nach Interessenlage nach ihrer sozialen Ausgewogenheit gelobt oder kritisiert.
S. T 79Aus der Sicht des Autors müsste die Tarifentlastung inflationsbereinigt dargestellt werden. Diesbezügliche Berechnungen liegen noch nicht vor, jedoch lässt sich unschwer erahnen, dass unter Berücksichtigung der Inflation seit der letzten nennenswerten Tarifentlastung 1996 die Nettoentlastung real erheblich niedriger ausfällt.
Die Senkung der Körperschaftsteuer, die nicht ganz freiwil...