Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nochmals: Unternehmensbewertung ohne Bindung an Recht und Gesetz?
Eine Analyse aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Beiser diskutiert in seinem im SWK-Heft 18/2004, Seite W 55, erschienen Beitrag allgemeine Probleme der Unternehmensbewertung und die Anwendung von Bewertungsmethoden auf einen konkreten Sachverhalt.Hier sollen seine Argumentation und die Ergebnisse aus betriebswirtschaftlicher Sicht analysiert werden.
I. Objektiver Unternehmenswert in der Rechtsprechung
Der objektive Wert einer Sache sei jener Wert, den der Gegenstand allgemein, d. h. für jedermann hat. Dieser Wert soll dann der „wahre" oder „wirkliche" Wert sein, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr als Verkaufserlös erzielbar ist.
Eine auf einem solchen Verkehrswertbegriff aufgebaute Argumentation ist für betriebswirtschaftliche Zwecke unbrauchbar, weil sie den Unterschied zwischen Wert und Preis vernachlässigt. Die Begriffsdefinition wird auch dadurch nicht brauchbar, dass sie weitgehend wörtlich aus dem Beschluss des OGH übernommen wird. Im Unterschied zu einem (immer subjektiven) Unternehmenswert ergibt sich ein Preis i. d. R. durch die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf Märkten. Steht kein anderer Allokationsmechanismus zur Verfügung, hat die Aufgabe der Preisfestsetzung das Gericht zu übernehmen.
S. W 72Aufgabe von Gerichten wär...