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Geschenk (Fahr- und Sicherheitstraining) an Kunden
Abzugsfähigkeit von damit zusammenhängenden Vorsteuern
Die Berufungswerberin, eine deutsche Verlagsanstalt, hat ihre Kunden (Buchhändler) zur Präsentation einer von ihr vertriebenen CD-ROM für Autonavigationssysteme nach Österreich eingeladen und im Rahmen dieser mehrtägigen Veranstaltung auch die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an einem Fahr- und Sicherheitstraining angeboten. Die daraus resultierenden Vorsteuern wurden im Rahmen des Erstattungsverfahrens (VO BGBl. Nr. 279/1995) geltend gemacht.
Dadurch, dass den Kunden neben der Produktpräsentation auch die Möglichkeit geboten wurde, kostenlos ein Fahr- und Sicherheitstraining, wie es heutzutage von vielen Autofahrern besucht wird, um die Herrschaft über das Fahrzeug in Extremsituationen im Alltagsverkehr nicht zu verlieren, zu absolvieren, ist insoweit jedenfalls ein Repräsentationsaufwand i. S. d. § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 gegeben. Auch wenn diese Aufwendungen in der Absicht getätigt wurden, geschäftliche Kontakte zu pflegen, ist ihnen dennoch ein repräsentativer Charakter gegenüber Geschäftsfreunden beizumessen. Da der Aufwand für den ausschließlich betrieblichen Zweck der Produktpräsentation aber nicht trennbar ist, ist auf Grund des im Rahmen de...