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Wertermittlung von Liegenschaften im Steuerrecht mittels Schätzgutachten
Bindung der Abgabenbehörde an Gutachten?
Steuerlich relevante Werte werden oftmals mittels Gutachten bzw. Bewertungen durch Sachverständige ermittelt. Die Abgabenbehörden sind allerdings nicht an solche Gutachten gebunden. Wenn sie davon abweichen möchten, haben sie die Gründe dafür darzulegen und insbesondere die Parteien bei ungenügenden oder unvollständigen Gutachten zu deren Ergänzung aufzufordern. In diesem Artikel werden einzelne Problemfelder aufgezeigt, die häufig in der Praxis vorkommen. Lenneishat es ja bereits auf den Punkt gebracht: „Der Erwerber hat natürlich Interesse an möglichst hohen fiktiven Anschaffungskosten, möglichst geringerem Anteil für Grund und Boden, möglichst geringer Restnutzungsdauer. Geht es hingegen um den Entnahmewert von Liegenschaften, liegt ein gegenläufiges Interesse vor: möglichst geringer Wert, möglichst hoher Anteil für Grund Boden. Leider kann ich mich des Öfteren des Eindruckes nicht erwehren, dass bei manchen Gutachten die Intention des Auftraggebers in einer Weise berücksichtigt wird, die über den jeder Schätzung immanenten Spielraum hinausgeht."
I. Nachweis der kürzeren als der gesetzlich vorgesehenen Nutzungsdauer
1. Ausgangslage
Die AfA bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen...