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Liebhaberei bei EDV-Dienstleistungen
Liebhaberei bei EDV-Dienstleistungen (§ 2 EStG)
Ein Dienstnehmer hat nebenberuflich einen Gewerbebetrieb im Bereich EDV-Dienstleis-tungen geführt und dabei nur Verluste erzielt. Dabei liegt eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung vor, bei der anhand der einzelnen Kriterien zu überprüfen ist, warum keine Gewinne erzielbar waren. Bei Verlusten von insgesamt 36.350 € in acht Jahren konnten keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erkannt werden, sodass von Liebhaberei auszugehen war ().