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KFZ: Luxustangente
• Ein Luxusfahrzeug verliert seine Luxustangente nicht dadurch, dass es gebraucht angeschafft wird. Der Anteil des Repräsentationsaufwands an den Aufwendungen für einen Gebrauchtwagen ist wie jener für einen Neuwagen im Schätzungsweg unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 184 BAO zu ermitteln. Dabei ist in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen, dass das Ausmaß der repräsentativen Veranlassung für die Anschaffung eines bestimmten Personenkraftwagens im Vergleich des Neupreises des Gebrauchtwagens mit dem Neupreis eines den betrieblichen Erfordernissen gleichfalls - nicht aber einem Repräsentationsbedürfnis - gerecht werdenden Fahrzeuges zutreffend zum Ausdruck kommt. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
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