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SWK 26, 15. September 2004, Seite R 62
Grunderwerbsteuer
• Grunderwerbsteuer - (§ 4 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0128)