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Börseneinführung und Vorsteuerabzug
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
Planen Kapitalgesellschaften einen Börsegang, so fallen im Zuge der Aktienausgabe regelmäßig Dienstleistungen (z. B. Rechtsanwaltskosten) an. Nur wenn davon auszugehen ist, dass diese für Zwecke der besteuerten Umsätze verwendet werden, wäre ein Vorsteuerabzug möglich. Gerade dies ist aber äußerst zweifelhaft. Die Entscheidung des bezeichneten Rechtsproblems bedingt die Lösung verschiedener Grundsatzfragen des Umsatzsteuerrechtes im europäischen Kontext, daher stellte der UFS im Oktober 2003 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH.Die Stellungnahmen der Institutionen und Mitgliedsländer zur Causa verdeutlichen einmal mehr die Schwierigkeit einer einheitlichen Rechtsprechung im Mehrwertsteuerbereich und verweisen darauf, dass das zu erwartende Urteil so manche wichtige Weichenstellung mit sich bringen könnte.
1. Zu den Gründen der österreichischen Vorabentscheidung
(1) Umsätze aus Geschäften mit Wertpapieren sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. f. UStG 1994 unecht steuerbefreit. Zu diesen Umsätzen zählt auch die Platzierung von Neuemissionen bzw. die Börseneinführung von Wertpapieren. Damit im Zusammenhang stehende Vorsteuern wären nach österreichischer Rechtslage nicht abzugsfähig. Die Finanzver...