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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite W 8

Neues zum E-Commerce-Gesetz

Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Thomas Fraiss

Seit dem ist in Österreich - in Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie- das E-Commerce-Gesetzin Kraft. In der juristischen Fachwelt anfangs heftig umjubelt und kommentiert, missachtet ein Großteil der Diensteanbieter nach wie vor die darin enthaltenen Informations- und Kennzeichnungspflichten. Das E-Commerce-Gesetz droht somit - ebenso wie sein medienrechtliches Pendant im Offline-Bereich- zu totem Recht zu verkommen.

I. EinleitungDas E-Commerce-Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen für bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs und sieht „klare und stringente Lösungen für strittige Rechtsfragen" vor, um „Hindernisse und Barrieren, die sich der Anwendung der neuen Medien entgegenstellen, abzubauen, um weiteren Bevölkerungskreisen die Teilnahme an den modernen Kommunikationsmitteln zu ermöglichen". Österreich soll (und muss) dadurch auch einen Beitrag zum einwandfreien Funktionieren des Binnenmarktes leisten.

Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele hängt entscheidend vom Faktor „Vertrauen" ab; einerseits dem Vertrauen der Verbraucher in die Dienste der Informationsgesellschaft und andererseits dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedsstaaten, dass die Diensteanbieter am Ort ihrer Niederlassung ihren gesetzlichen Verpflicht...

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