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Liebhaberei bei Bauernhof
Liebhaberei bei Bauernhof (§ 2 EStG)
Die Bfr. erbten eine Liegenschaft von 3,5 ha mit einem alten Bauernhof, einem Jagdhaus und einem Wirtschaftsgebäude. Der Bauernhof wurde instand gesetzt und um monatlich 200 € verpachtet. Das Jagdgebäude wurde privat verwendet. Der VwGH betont, dass die aufwendige Restaurierung eines in einer ruhigen, abgeschiedenen, landschaftlich schönen Gegend befindlichen Gebäudeensembles, wo die Freizeit verbracht werden kann und dabei Hobbys (Reiten, Jagd) ausgeübt werden können, wobei vom „Pächter" die Liegenschaft und die Pferde gepflegt werden, nicht für eine erwerbstypische Tätigkeit spricht. In Anbetracht der qualifizierten Nahebeziehung zur Lebensführung liegt Liebhaberei vor ().