Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Werbungskosten
• Die vor Aufnahme einer - tatsächlich nicht aufgenommen - Vermietungstätigkeit getätigten Aufwendungen können mangels Eigenschaft der geplanten Betätigung als Quelle von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht als Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 anerkannt werden. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
()