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SWK 34, 1. Dezember 2004, Seite R 82

Liebhaberei: Beurteilung

Wenn in der Beschwerde i. Z. m. der Liebhabereibeurteilung im Wesentlichen nur allgemein - ohne auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid im Einzelnen einzugehen - auf die Notwendigkeit einer „Bedarfsweckung" bei neuen Produkten und die erfahrungsgemäß mehrjährige Umsetzungsdauer neuer Entwicklungen bis zu deren Ertragsreife hingewiesen wird, wird damit noch keine Unschlüssigkeit der behördlichen Beurteilung dargetan. - (§ 2 Abs. 1 LVO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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