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Schenkungssteuerbefreiung bei Gewinnspielen
Unklare Rechtslage bei Betriebsprüfungen
Kürzlich wurde in der SWKdie steuerliche Würdigung von Gewinnspielen behandelt. Insbesondere ist auf zwei Problemkreise hingewiesen worden: Sollte das Unternehmen, welches das Gewinnspiel veranstaltet, die Schenkungssteuer für den Preisträger übernehmen, käme es erstens zu einer doppelten Vorschreibung von Schenkungssteuer. Zweitens wäre diese übernommene Schenkungssteuer gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Egal, ob nun der Steuergesetzgeber durch den oben erwähnten SWK-Artikel auf diese Diskrepanz aufmerksam geworden ist oder ob er von Härtefällen aus der Praxis erfahren hat: Faktum ist, dass sich in der am beschlossenen Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2004 nunmehr eine Regelung findet, welche zwar für den betroffenen Personenkreis - bestehend aus Unternehmen und Preisträger - eine gänzliche Entschärfung der Lage bringt, die für frühere Zeiten aber Zweifelsfragen offen lässt. Dies kann im Rahmen von Betriebsprüfungen bedeutend sein.
I. FallbeispielOffensichtlich sind in der Bevölkerung Gewinnspiele überaus beliebt, ansonsten würde die Wirtsch...