Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anzeigenabgabe Wien
• „Litho"-Kosten fallen nicht unter den Entgeltbegriff des § 5 Wr. AnzeigenAbgG und sind daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Anzeigenabgabe einzubeziehen. - (§ 5 Wr. AnzeigenAbg), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()