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Auswirkungen der Steuerpflicht des Nutzungseigenverbrauchs auf Gebäude, für die vor dem 31. 12. 2003 ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde
Umsatzsteuerpflicht des Nutzungseigenverbrauchs
Durch die im EuGH-Urteil Seelingbegründete Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BGBl. I Nr. 134/2003) wurde der in § 6 Abs. 1 Z 16 UStG enthaltene Verweis, wonach der (Nutzungs-) Eigenverbrauch von Grundstücken unecht umsatzsteuerbefreit ist, gestrichen.Mit Wirkung seit steht ungeachtet einer anteilig privaten (bzw. nicht umsatzsteuerpflichtigen) Verwendung oder Nutzung eines zu 100 % dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes der volle Vorsteuerabzug bei anschließender Umsatzsteuerpflicht des Nutzungseigenverbrauchs zu. Dass die Steuerpflicht des Eigenverbrauchs unter Erhalt des vollen Vorsteuerabzugs für die Unternehmen nicht unerhebliche Liquiditätsvorteile nach sich zieht - diesen wird ein über die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilter zinsloser Steuerkredit gewährt -, darf außer Streit gestellt werden.Im folgenden Beitrag sollen die Wirkungen der Eigenverbrauchsbesteuerung für jene Gebäude gezeigt werden, die vor dem (gegebenenfalls anteilig) zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.
I. EinleitungDie umsatzsteuerliche Relevanz des Nutzungseigenverbrauchs ist in grundl...