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Der VfGH hält den Buchnachweis für verfassungswidrig!
Mit Erkenntnis vom , B 916/02, hat der VfGH einen Bescheid, mit dem die Abgabenbehörde die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen mit der Begründung versagt hat, dass der Buchnachweis fehle, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufgehoben. Im konkreten Fall konnte der Buchnachweis schon deshalb nicht erbracht werden, weil der Abgabepflichtige überhaupt keine Bücher i. S. d. § 18 UStG 1972 geführt hat. Der VfGH hat dabei festgestellt, dass die materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nur die Tatsache des Abschlusses eines Umsatzgeschäftes mit einem ausländischen Abnehmer, die Erbringung des Ausfuhrnachweises und die in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes erfolgte Beförderung des Gegenstandes in das Ausland umfassen. Der Buchnachweis gehört somit ausdrücklich nicht zu den materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit (siehe dazu ausführlich Kotschnigg, Der VfGH zum Buchnachweis, SWK-Heft 3/2004, Seite S 79). Der VfGH kommt damit zu folgendem Schluss:
„Damit hat die belangte Behörde der Bestimmung des § 7 Abs. 1 Z 3 UStG 1972 den Sinn beigelegt, dass ungeachtet des im vorliegenden Fall völlig zweifelsfreien Vorliegens der materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des in Rede stehenden Umsatzes d...