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Begünstigte Besteuerung und betriebsnotwendige Einlagen
Die Revolution im EStG durch § 11a führt zu praktischen Abgrenzungsschwierigkeiten
Der neue § 11a EStGerlaubt die begünstigte Besteuerung „nicht entnommener" Gewinne bei bilanzierenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften.Die Gewinne unterliegen lediglich dann dem steuerlichen Halbsatz, wenn die Gewinne abzüglich Entnahmen zu einem Eigenkapitalanstieg führten. Einlagen sind bei der Berechnung des Eigenkapitalanstieges nur insoweit zu berücksichtigen, als sie betriebsnotwendig sind.
I. Grundsätze der Neuregelung
§ 11a EStG führt zu einer Revolution im Ertragsteuerrecht in Bezug auf die optimale Rechtsformgestaltung und hinsichtlich der gewählten Art der Gewinnermittlung, zumal nur bilanzierende Unternehmen in den Genuss der begünstigten Besteuerung gelangen können. Bisher war für gewinnstarke Unternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft dann aus isoliert ertragsteuerlicher Betrachtung günstiger, wenn die Gewinne in der Kapitalgesellschaft einbehalten („thesauriert") oder für betriebliche Zwecke reinvestiert wurden. In Zunkunft kann die Personengesellschaft als „Privatstiftung des kleinen Mannes" verstanden werden.
Erstmals mit In-Kraft-Treten der Neuregelung ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 können auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewinne steu...