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SWK 9, 20. März 2004, Seite K 6

Stadterneuerungsgesetz

Stadterneuerungsgesetz (§ 28 Abs. 3 EStG)

Nach § 28 Abs. 3 EStG i. d. F. des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201 (ausgegeben am ), wurde die Verteilung von Neubauinvestitionen i. d. F. des Stadterneuerungsgesetzes auf 15 Jahre abgeschafft. Im konkreten Fall wurde daher für das 1994 erworbene Immobilienprojekt die 1/15-Absetzung für 1996 verneint, vom Steuerpflichtigen aber für das Jahr 1997 wiederum geltend gemacht. Gegen die vom Finanzamt nach § 293b BAO erfolgte Berichtigung wurde Beschwerde erhoben, da die rückwirkende Abschaffung verfassungswidrig gewesen sei. Der VwGH verweist auf das Erk. des , in dem die rückwirkende Abschaffung zwar nicht gutgeheißen, aber bestätigt worden ist. Damit ist aber erwiesen, dass die weitere Geltendmachung der 1/15-Absetzung eine offensichtlich unrichtige Rechtsauffassung darstellt und somit die Berichtigung durch das Finanzamt zulässig war ().

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