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Der neue Einkommensteuertarif 2005
Durchschnittssteuersatz- oder Grenzsteuersatztarif?
Für diese Steuerreform hat sich die Regierung laut Begutachtungsentwurf u. a. folgende Ziele gesetzt: „Erhöhung der Steuergerechtigkeit und Vereinfachung des Steuersystems . . . (einfacherer Steuertarif)". Im nachfolgenden Beitrag soll hinterfragt werden, inwieweit diese Ziele erreicht wurden.
Im allgemeinen Teil der Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf heißt es: „Herzstück der Änderungen im Einkommensteuergesetz ist die große Reform des Einkommensteuertarifs ... Der Einkommensteuertarif wird ab dem einer grundlegenden Strukturreform unterzogen. Völlig neu ist die Darstellung des Einkommensteuertarifes als Durchschnittssteuersatztarif. Das Wesentliche daran ist die Einfachheit und Transparenz des Tarifs. Beim neuen Durchschnittssteuersatztarif kann man sofort erkennen, wie hoch die eigene Steuerbelastung ist."
I. Die ursprüngliche Tarifstruktur
In der ursprünglichen Fassung des § 33 Abs. 1 EStG 1988 hieß es:
„Die Einkommensteuer von dem Einkommen (§ 2 Abs. 2) beträgt jährlich
Tabelle in neuem Fenster öffnen
für die ersten S 50.000 | 10 %, |
für die weiteren S 100.000 | 22 %, |
für die weiteren S 150.000 | 32 %, |
für die weiteren S 400.000 | 42 %, |
für alle weiteren Beträge | 50 %." |
In der Folge wird unter Tarif, so wie im Begutachtungsentwurf, § 33 Abs. 1 EStG verstanden. D...