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VfGH: Führerscheingesetz
• Führerscheingesetz - NachschulungsVO: Aufhebung des § 11 Z 1 (Kosten der Nachschulung) mangels ausreichendem Ermittlungsverfahren (ausschließliche Mitteilung einer Interessenvertretung ohne annäherungsweise aktenkundige Überprüfung durch den Verordnungsgeber).
(, V 93/03 u. a.)