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VfGH: Grundverkehr Vlbg.
• Es ist keine sachliche Rechtfertigung dafür ersichtlich, dass der Verkehr mit unbebauten Baugrundstücken bei rein innerstaatlichen Sachverhalten an die Einholung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gebunden ist, damit aber schlechter gestellt ist als ein vergleichbarer Grundstückserwerb mit Gemeinschaftsrechtsbezug. - (§ 8 Abs. 3 Vlbg. GVG), (Aufhebung wegen Gleichheitswidrigkeit)
(, G 188/03)