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Arbeitszimmer: Vorsteuer
• Die mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 vorgenommene Einschränkung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit auf Arbeitszimmer (und deren Einrichtung), welche den Mittelpunkt der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden, erweist sich als durch das Gemeinschaftsrecht verdrängt. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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