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Leistungsprovisionen
• Im Rahmen eines Strukturvertriebes bezogene „Leistungsprovisionen", die der Teambetreuer für die Abschlüsse seiner Team-(Unter)-Vertreter erhält und deren Höhe von der Anzahl der von den Teamvertretern abgeschlossenen Versicherungsverträge abhängt, sind der Steuerbefreiungsbestimmung des § 6 Z 13 UStG 1972 bzw. des § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994 zu subsumieren. - (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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