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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite R 42

Darlehen: Fremdvergleich

Es hält unter dem Blickwinkel eines entgeltlichen Darlehens keinem Fremdvergleich stand, wenn Beträge in Millionenhöhe ohne schriftliche Rückzahlungsvereinbarung an eine zu diesem Zeitpunkt bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Schuldnerin hingegeben werden, ohne die Forderungen durch schriftliche Verträge oder nach außen tretende Sicherstellungen abzusichern. - (§ 21 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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