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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite R 42

DB: Geschäftsführer

Dass sich die nach Arbeitsstunden erfolgte Entlohnung im Ergebnis innerhalb einer gewissen Bandbreite (61 % - 63 %) des „um die Firmenwertabschreibung bereinigten Gewinnes" bewegt hat, ändert nichts am Fehlen einer auf den wirtschaftlichen Erfolg der Geschäftsführertätigkeit bezogenen - allenfalls auch zum gänzlichen Verlust des Anspruches führenden - Entgeltvereinbarung. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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