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Geldwerte Vorteile: Essenbons
• Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 ist nicht auf die an die Arbeitnehmer gewährten geldwerten Vorteile in Form von Essenbons von öS 20,- pro Stück zur Anwendung zu bringen, auch wenn diese Bons bei der Bezahlung in betriebsnah gelegenen Gaststätten oder von den Gaststätten „zum Betriebsgelände" angelieferten Mahlzeiten Verwendung finden. - (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988), (Abweisung)
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