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Energieabgabenvergütung und Zinsen
EuGH-Urteile zur Umsatzsteuer beeinflussen die Berechnung des Nettoproduktionswertes
Das Energieabgabenvergütungsgesetz sieht neben dem fixen Selbstbehalt von EUR 363 auch einen variablen Selbstbehalt vor, welcher 0,35 % des Nettoproduktionswertes beträgt.Der Nettoproduktionswert ist der Unterschiedsbetrag zwischen den vom Unternehmen (bzw. Betrieb) erbrachten in Österreich umsatzsteuerbaren Leistungen und den an das Unternehmen (bzw. Betrieb) erbrachten nach österreichischen Beurteilungsmaßstäben umsatzsteuerbaren Leistungen, unabhängig davon, wo die Vorleistungen erbracht werden.
Für die Ermittlung des Nettoproduktionswertes ist daher insbesondere zwischen steuerbaren, aber steuerfreien Umsätzen einerseits und nicht steuerbaren Umsätzen andererseits S. S 646abzugrenzen. Nach dem Durchführungserlass zum Energieabgabenvergütungsgesetz sind Zinsen steuerfreie Leistungen und daher in die Berechnung einzubeziehen. Diese Ansicht entspricht u. E. nur insoweit dem Gemeinschaftsrecht, als Zinsen als Gegenleistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit, die keine Hilfstätigkeit ist, bezogen bzw. gewährt werden.
Der EuGH hat in nunmehr ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass Zinsen aus Darlehen nur dann der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn sie entweder auf einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Art. 4 Abs. 2 der 6. MwSt-RL beruhen oder die un...