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Einstellung und Betreuung von Rennpferden
Einstellung und Betreuung von Rennpferden (§ 10 Abs. 2 Z 3 UStG)
Das Einstellen und die Betreuung von Rennpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Begriff „Halten von Vieh nach § 10 Abs. 2 Z 3 UStG" und unterliegt deshalb nicht dem ermäßigten, sondern dem allgemeinen Steuersatz (BFH , V R 41/02 in BB 2004, S 928).