Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgaben: Stundung
• Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird. - (§ 212 BAO), (Abweisung)
()