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Partnerwahlinstitut: Leistung
• Die im Rahmen eines Partnerwahlinstitutes erbrachte Leistung ist als Überlassung von Informationen i. S. d. § 3a Abs. 10 Z 6 UStG 1994 anzusehen. - (§ 3a Abs. 10 Z 6 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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