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Regierungsvorlage zur Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes
Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird, beschlossen. Aus Gründen der EU-Konformität (Beihilfenentscheidung der Europäischen Kommission vom ) soll das Energieabgabenvergütungsgesetz wie folgt geändert werden:
• Betriebe, die schwerpunktmäßig körperliche Wirtschaftsgüter herstellen, erhalten für die Jahre 2002 und 2003 neben dem Selbstbehalt einen Anteil von 0,00717 € /m3 an verbrauchtem Erdgas bzw. von 0,0006 € /kWh an verbrauchter elektrischer Energie nicht vergütet.
• Betriebe, deren Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt, erhalten für das Jahr 2003 neben dem Selbstbehalt einen Anteil von 0,00872 € /m3 an verbrauchtem Erdgas bzw. von 0,003 € /kWh an verbrauchter elektrischer Energie nicht vergütet.
Regierunsvorlage (478 BlgNR 22. GP) samt Erläuterungen auf der Homepage des Parlaments unter http://www.parlament.gv.at/pls/portal/url/page/PG/DE/XXII/I/I_00478