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Rückstandsausweis
• Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines Rückstandsausweises - (Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der BR Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955), (Abweisung)
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