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Preisgelder
• Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Vermögensvermehrungen. In diesem Zusammenhang führt eine allfällige Zweckwidmung eines Preisgeldes nicht zum Entfall der Steuerpflicht. - (§ 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988), (Abweisung)
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