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Verfahren: Wiederaufnahme
• Das materielle Steuerrecht kennt nicht den Grundsatz, wonach die bei einer Person gewinnmindernd angesetzten Beträge stets bei einer anderen Person einkünfteerhöhend zu erfassen sind. - (§ 303 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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